Jagdschule Buschhardt

Die kleine aber feine Jagdschule im Münsterland

 

www.Jagdschule-Buschhardt.de

Schießnachweis für Bewegungsjagden

Bei uns können sie ihren Schießnachweis erlangen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

§ 17a Absatz 3 Landesjagdgesetz

§ 34 Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ist der jährliche Nachweis einer

besonderen Schießfertigkeit.

Hierfür ist vorzulegen:

Ein Übungsschießnachweis

Druckversion | Sitemap
Ralf Buschhardt