Jagdschule Buschhardt
Ralf Buschhardt
Telgte
shootandfun@web.de
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§ 17a Absatz 3 Landesjagdgesetz
§ 34 Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ist der jährliche Nachweis einer
besonderen Schießfertigkeit.
Hierfür ist vorzulegen:
Ein Übungsschießnachweis