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Jagdschule Buschhardt

Ralf Buschhardt

Telgte

 

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Schießnachweis für Bewegungsjagden

Bei uns können sie ihren Schießnachweis erlangen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

§ 17a Absatz 3 Landesjagdgesetz

§ 34 Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ist der jährliche Nachweis einer

besonderen Schießfertigkeit.

Hierfür ist vorzulegen:

Ein Übungsschießnachweis

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