1.

Sie sind kein/e Jäger/in oder Sportschütze/schützin und wollten schon immer etwas Besonderes?

 

Wir gestalten Ihren Event

(Betriebsfest, Abteilungsfest, Familienfeier,Vereins oder Clubfeier, einen schönen Tag  mit den Freunden oder Geschäftspartnern)

zu etwas Außergewöhnlichem.

Unter sach- und fachkundiger Anleitung werden sie in das jagdliche Schießen auf dem Schießstand oder dem Schießkino

( z.B. Tontaubenschießen, laufender Keiler oder sogar das legendäre Moorhuhnschießen) eingewiesen.

 

Alle Teilnehmer können sich bei von uns vorbereiteten Wettkämpfen messen oder einfach nur die Faszination des jagdlichen Schießens genießen.

Auf Wunsch servieren wir ihnen gerne Speisen und Getränke

ihrer Wahl.

 

Wir freuen uns auf ihre Anfragen und erstellen ihnen gerne ein individuelles Angebot entsprechend ihren Wünschen.

 

 2.

Wir schulen Sie im Umgang mit Kurz-und Langwaffen zur Ablegung der Schießprüfung für den Jagdschein.

 

Nach bestandener Jagdprüfung betreuen und beraten wir Sie gern bei dem Erwerb oder Gebrauch von Kurz-und Langwaffen (incl. Optik und Munition)

 

Schießnachweis für Bewegungsjagden

Bei uns können sie ihren Schießnachweis erlangen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

§ 17a Absatz 3 Landesjagdgesetz

§ 34 Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ist der jährliche Nachweis einer

besonderen Schießfertigkeit.

Hierfür ist vorzulegen:

Ein Übungsschießnachweis

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Ralf Buschhardt